Leitung und Organe
Die Willensbildungs-, Entscheidungs- und Handlungszuständigkeiten für die Fachhochschule sind folgenden Organen zugeordnet:
- dem Präsidenten,
- dem Rat,
- den Fachbereichsleitern und
- den Fachbereichskonferenzen.
Präsident der BayFHVR
Der Präsident wird vom Rat aus dem Kreis der Fachbereichsleiter gewählt und der Staatsregierung zur Bestellung vorgeschlagen. Er leitet und vertritt die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege; daneben nimmt er die bisherigen Aufgaben als Fachbereichsleiter wahr.
Präsident ist gegenwärtig der Leiter des Fachbereichs Polizei, Herr Hermann Vogelgsang.
E-Mail: poststelle(at)fhvr-zv.bayern.de
Stellvertreter des Präsidenten
Der Stellvertreter des Präsidenten ist derzeit der Leiter des Fachbereichs Finanzwesen, Herr Direktor bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Dr. Wernher Braun.
E-Mail: w.braun(at)fhvr-fin.bayern.de
Rat der Fachhochschule
Dem Rat gehören an
- der Präsident als Vorsitzender;
- die übrigen Fachbereichsleiter;
- zwei Vertreter des Staatsministeriums des Innern und je ein Vertreter der anderen für die Fachbereiche zuständigen Staatsministerien;
- je ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände;
- drei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter der hauptamtlichen Hochschullehrer;
- drei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter der Studierenden;
- ein für die Dauer von zwei Jahren gewählter Vertreter des Verwaltungspersonals.
Der Rat berät und unterstützt den Präsidenten bei der Leitung der Hochschule. Er beschließt u.a.
- die Satzung der Hochschule;
- die Vorschläge für den Entwurf des Haushaltsplans des Freistaates Bayern, soweit er die Hochschule betrifft;
- Vorschläge für die Bestellung hauptamtlicher Hochschullehrer.
Der Rat, dem derzeit folgende Mitglieder angehören, wählt außerdem den Präsidenten und seinen Stellvertreter und äußert sich gutachtlich zur Bestellung der Fachbereichsleiter.
Organe der Fachbereiche
Den Fachbereichsleitern obliegt neben der organisatorischen, personellen und haushaltsmäßigen Gesamtverantwortung insbesondere die Vertretung ihres Fachbereichs nach außen sowie in den internen Organen und Gremien.
Sie werden dabei von den Fachbereichskonferenzen, die an jedem Fachbereich eingerichtet sind, unterstützt.


