Leitung und Organe

Die Zuständigkeit für den Fachbereich ist zwei Organen zugeordnet:

Die Fachbereichsleitung und ihre Stellvertretung werden von den zuständigen Staatsministerien bestellt. Ihre Amtszeit ist nicht begrenzt. Die Fachbereichsleitung leitet den Fachbereich und vertritt ihn nach außen. In dieser Funktion
ist sie Vorgesetzte der Studierenden während der Fachstudienabschnitte.

Fachbereichsleiterin

Dr. Naoka Werr


Direktorin

Tel.:    089 2872467- 12

email: 


Der Fachbereichsleiterin obliegt neben der organisatorischen, personellen und haushaltsmäßigen Gesamtverantwortung insbesondere die Vertretung des Fachbereichs nach außen sowie in den internen Organen und Gremien (Rat, Fachbereichskonferenz) der Hochschule.


Stellvertretende Fachbereichsleiterin

Csm Astrid-teichert-2021 A389a4c593Astrid Teichert

 

Tel.:    089 2872467-13

email: 


Der stellvertretenden Fachbereichsleiterin obliegt die Vertretung im gesamten Aufgabenbereich des Fachbereichsleiters. Sie ist als ständige Vertreterin der Fachbereichsleitung zusätzlich Mitglied der Fachbereichskonferenz und Vertreterin des Fachbereichsleiters als Mitglied der Prüfungsausschüsse für die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene.

 


Sekretariat

Csm Rica Vazquez 6cb13aba10Rica Vazquez

 

Tel.:    089 2872467-10
Fax:    089 2872467-20

email: 


Die Fachbereichskonferenz ist ein Kollegialorgan, dem i. d. R.
folgende Mitglieder angehören:

  • die Fachbereichsleiterin als Vorsitzende,
  • die Stellvertreterin der Fachbereichsleiterin,
  • zwei vom für den Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen
  • fachlich zuständigen Staatsministerium bestimmte Vertreter*innen,
  • zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter*innen der
  • hauptamtlichen Lehrpersonen des Fachbereichs,
  • zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter*innen der
  • Studierenden des Fachbereichs.

Die Fachbereichskonferenz berät und unterstützt die Fachbereichsleiterin
bei der Leitung des Fachbereichs. Sie äußert sich in einem Gutachten zur
Bestellung der Fachbereichsleitung und zur fachlichen und pädagogischen
Eignung zu bestellender hauptamtlicher Lehrpersonen. Sie ist bei der
Vorbereitung von Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, bei
der Erstellung der Studienpläne, bei der Aufstellung des Plans der
Lehrveranstaltungen und bei der Studienberatung zu beteiligen.

(vgl. Art. 5 und 10 - 12 HföD-Gesetz)